Änderungen der Notfallbetreuung
von Johannes Winters

Am 27.04.2020 tritt die Neuausfertigung der Coronabetreuungsverordnung in Kraft. Sie erweitert den Personenkreis, die ein Anrecht auf Notfallbetreuung haben.
Die Notfallbetreuungsreglung gilt ab dem 27.04.2020 auch für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, sowie deren Kinder, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es besteht damit für diese Alleinerziehenden ein Anspruch auf Notfallbetreunng für ihr Kind, bzw. für ihre Kinder.
Voraussetzungen sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Alle Formulare und weitere Informationen zur Notfallbetreuung erhalten Sie bei der Stadt Krefeld unter krefeld.de .
Bei Fragen oder anderen Anliegen können Sie sich auch gerne während der Sprechstundenzeiten telefonisch an das Sekretariat der Josefschule wenden.