Testpflicht und Testung in der Josefschule
von Johannes Winters

Wichtige Zusatzinformation zur Lolli-Testung:
Insofern Eltern am gleichen Tag oder am nächsten Morgen bis 07:30 Uhr telefonisch über eine Positivtestung der Lerngruppeinformiert werden, müssen diese den Einzeltest, der am 26.05. bzw. 27.05. allen Kindern mitgegeben wird, durchführen und spätestens bis 09:00 Uhr morgens im Sekretariat abgeben. Beachten Sie nähere Informationen dazu im mitgegebenen Informationsschreiben.
Liebe Eltern,
direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.
Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.
Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.
Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie untenstehend informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.
Untenstehend stelle ich Ihnen die FAQ-Liste des Ministeriums für Schule und Bildung zur Ihrer Kenntnisnahme zur Verfügung, die alle Fragen rundum die Zielsetzung und Eckpunkte des Projekts "PCR-Pootestung" (Lolli-Test) an Schulen beantworten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mirjam Greif
Schulleitung
Fragen und Antworten zum "Lolli-Test"
Um einen sicheren und möglichst konstanten Schulablauf an allen Grundschulen und Förderschulen in NRW zu sichern, werden ab Mai flächendeckende PCR-Pooltestungen („Lolli-Tests“) eingeführt. Das Verfahren stellt eine praktikable, altersgerecht anwendbare und dem Infektionsschutz entsprechende Testmethode dar, welche im Ergebnis für eine Entlastung der Eltern und Lehrkräfte sorgt.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts an der Universitätsklinik Köln hat sich gezeigt, dass die PCR-Testung nicht nur einfacher zu handhaben, sondern auch deutlich sensitiver ist als die Testung mit Antigen-Schnelltests. Durch diese Methode können mit SARS-CoV-2 infizierte Schülerinnen und Schüler identifiziert werden, bevor sie andere Personen anstecken können.
Voraussetzung für dieses Projekt, an dem alle Grundschulen und Förderschulen in NRW teilnehmen (etwa 3.700 Schulen und damit mehr als 700.000 Schülerinnen und Schüler), ist der möglichst flächendeckend eingeführte Wechselunterricht. In besonderen Fällen kann es – wie z. B. an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – mit Genehmigung der Schulaufsicht Ausnahmen geben.
Wann beginnen die Testungen?
Das Ziel ist, die PCR Pooltests an Grund- und Förderschulen ab dem 10. Mai 2021 durchzuführen.
Wie lange soll es die Testungen geben?
Das Testangebot gilt zunächst bis zu den Sommerferien. Bei positivem Verlauf des Projekts und in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen werden Verlängerungsoptionen geprüft.
Welche Schulen nehmen am Projekt teil?
Alle Grundschulen, Schulen mit Primarstufe und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen unabhängig von ihrer Trägerschaft werden die Möglichkeit erhalten, an diesem Projekt teilzunehmen.
Welcher Test wird durchgeführt?
Im Labor wird ein PCR-Test durchgeführt, der deutliche Vorteile im Vergleich zu anderen Testmethoden aufweist, so z. B. eine höhere Sensitivität im Vergleich zu Antigen-Schnelltests.
Funktioniert die Pool-Testung zuverlässig?
Ja. PCR-Pool-Tests, die mit der Lolli-Methode durchgeführt werden, funktionieren sogar etwas besser als Pool-Testungen normaler Nasen-Rachenabstriche.
Warum wird ein Speicheltest durchgeführt und nicht statt dessen ein Rachen- oder Nasenabstrich?
Der Speicheltest ist wesentlich angenehmer in der Durchführung und sorgt daher für eine höhere Akzeptanz bei den teilnehmenden Schülern und Schülerinnen.
Wie valide sind die Speichel-Tests im Mundraum im Vergleich zu Rachen- bzw. Nasenabstrichen?
Die „Lolli-Methode“ wurde vom Institut für Virologie der Uniklinik Köln validiert. Diese Validation befindet sich aktuell in der Vorbereitung einer Publikation.
Warum werden keine Antigen-Selbsttests genutzt?
Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat die Universitätsklinik Köln (UKK) gezeigt, dass die Testung mit Tupfer-Speichel in dem PCR-Pooltestverfahren insbesondere bei geringer Viruslast, d. h. zu Beginn der Infektion, deutlich sensitiver ist als die Testung mit Antigen-Schnelltests. Durch diese Methode können mit SARS-CoV-2 infizierte Schülerinnen und Schüler identifiziert werden, bevor sie andere Personen anstecken können. Darüber hinaus stellt die Gewinnung einer Speichelprobe im Rahmen der PCR-Pooltestung eine deutlich kindgerechtere Handhabung als der eigenständig durch die Schüler vorzunehmende Nasenabstrich dar.
Welches Sterilisationsverfahren wird verwendet?
Alle Testutensilien wurden mittels validierter und zugelassener Sterilisationsverfahren behandelt.
Ist das Lutschen an den Abstrichtupfern gesundheitsschädlich?
Nein. Die Abstrichtupfer, die verwendet werden, tragen eine CE-Kennung. Sie enthalten keine schädlichen Substanzen, sondern Polystyrol („Lolli-Stiel“) sowie das „Wattebausch-Ende“ aus steriler Viskose.
Was passiert mit bereits laufenden Projekten mit PCR- Pooltests an Schulen?
Ziel ist es, bestehende PCR-Pooltestverfahren in das landesweite Projekt zu integrieren.
Können die Schulen zwischen den Lolli-Tests und den Antigen-Schnelltests wählen?
Alle Schulen der Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe werden auf das Testverfahren der PCR-Pooltestung („Lolli-Test“) „umgestellt“.
Welche Personengruppen werden mit den „Lolli-Tests“ getestet?
Weil das PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Tests“) insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe eine kindgerechtere Handhabung ermöglicht, soll dieses Testverfahren zunächst auf diesen Personenkreis beschränkt bleiben.
Wie werden die anderen Personengruppen in der Schule getestet?
Da die Anwendung der Antigen-Schnelltest bei in der Schule tätigem erwachsenen Personal (Lehrkräfte und sonstiges Personal, aber auch andere regelmäßig in der Schule tätige Personen wie Hausmeisterdienst, Schulsekretariat, Schulbegleitung) unproblematisch ist, wird bei ihnen das Antigen-Schnelltestverfahren fortgeführt.
Was passiert, wenn wegen hoher Inzidenzwerte kein Präsenzunterricht mehr durchgeführt werden kann?
Auch wenn der Unterricht als Distanzunterricht organisiert ist, wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass in den Schulen eine Pädagogische Betreuung und ggfs. auch Präsenzunterreicht für Abschlussklassen und einige Förderschulen angeboten werden. Für diese Schülerinnen und Schüler wird und muss das Testangebot fortgesetzt werden.
Was bedeutet die Durchführung der Pooltests (Lolli-Tests) mit Blick auf den Wechselunterricht?
Die Verwendung der Lolli-Tests bedeutet eine deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei Schülerinnen und Schülern der Grund- und Förderschulen. Allerdings erfordert die Durchführung der Pooltests zwingend eine Verknüpfung mit einem Unterrichtsmodell, welches einen täglichen Wechsel nach dem Prinzip Mo-Mi-Fr, Di-Do vorsieht. Die Schulen wurden mit der Schulmail vom 22. April 2021 bereits gebeten, eine eventuelle Anpassung ihres Wechselmodells bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen.
Nehmen auch Kinder, die sich in der pädagogischen Betreuung befinden, an der Testung teil?
Schülerinnen und Schüler, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, sind Teil des Pools ihrer regulären Lerngruppe. Ein zusätzlicher Selbsttest erfolgt nur im Notfall, sofern das an der Schule möglich ist.
Sind private Ersatz- und Ergänzungsschulen berücksichtigt?
Schulen in privater Trägerschaft sind im Konzept berücksichtigt.
Wo gibt es weitere Informationen? Welche Ansprechpartner stehen für Fragen zur Verfügung?
Informationen zu den “Lolli-Tests”, zur Anwendung und zur Handhabung in den Schulen sind hier im Bildungsportal eingestellt, zum Teil in mehreren Sprachen. Die Anwendung selbst wird in einem Video beschrieben, das ebenfalls im Bildungsportal abgerufen werden kann. Für die Schulen stehen regionale Hotlines in den Bezirksregierungen zur Verfügung.
Entstehen für die Eltern Kosten im Rahmen der Testungen mit den Lolli-Tests?
Nein, die Kosten für alle bis zu den Sommerferien durchgeführten Lolli-Tests an den Grund- und Förderschulen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.
Wie wird bei Kindern verfahren, die auch mit dem Lollitest nicht getestet werden können? Können die Eltern weiterhin zuhause testen und eine Bestätigung über das negative Testergebnis vorlegen?
Für diese Einzelfälle kann alternativ ein höchstens 48 Stunden alter Negativtest einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden.
Welche Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die z. B. aufgrund einer Behinderung keine Selbsttests durchführen können?
Wenn Schülerinnen und Schüler in der Schule nicht getestet werden können, besteht alternativ die Möglichkeit, sich außerhalb der Schule testen zu lassen, z. B. über einen kostenlosen Bürgertest. Darüber hinaus kann gemäß § 1 Absatz 2c der Coronabetreuungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung die Schulleiterin oder der Schulleiter für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zulassen, dass die Selbsttestungen zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern. Ist dies jedoch nicht möglich und kann auch keine andere Form der Testung durchgeführt werden, darf die Schülerin oder der Schüler die Schule nicht besuchen. Dies gilt auch für die Notbetreuung. Seitens der Schule ist ein solches Schulversäumnis, das nicht vorsätzlich herbeigeführt wird, ähnlich wie eine Erkrankung zu werten.
FRAGEN ZUM TESTABLAUF
Wie oft werden die Kinder getestet?
Jede Schülerin und jeder Schüler wird zweimal pro Woche in der Schule getestet, je nach Lerngruppe Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag. Freitag ist testfrei, außer, wenn ein Pool positiv war und eine individuelle Nachtestung erforderlich wird (siehe dazu auch Punkt 5 „Positivtestung & Poolauflösung). Aufgrund ihrer besonderen Schülerschaft wird das Verfahren zur Nachtestung an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung sich vom Verfahren an den übrigen Schulen unterscheiden.
Wie läuft ein Test ab?
Bei der sog. „Lolli-Methode“ „lutschen“ die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden an einem Abstrich-Tupfer wie an einem Lolli. Die Proben einer Lerngruppe werden in sogenannten „Pools“ (also zusammen in ein dafür vorgesehenes Gefäß) zusammengeführt, von Fahrerinnen und Fahrern in den Schulen abgeholt und in kooperierenden Laboren in Form einer Standard-Pool-PCR-Testung ausgewertet. Einen kindgerechten Erklärfilm sowie informatives Begleitmaterial finden Sie auf der Seite des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests).
Gibt es Maximalgrößen für die Pools, d. h. eine maximale Gruppengröße?
Die maximale Anzahl der in einem Pool zusammenzufassenden Tupfer beträgt ca. 20. Die genaue Anzahl der Tupfer, d.h. Poolgröße, ist jedoch individuell mit dem zuständigen Labor abzusprechen.
Erhöht die gleichzeitige Probenentnahme in einer Klasse nicht die Ansteckungsgefahr?
Nein, es besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr, da bei einer so kurzen Dauer der Probeentnahme kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Funktioniert die Lolli-Methode zuverlässig?
Ja. Die Lolli-Methode wurde im Institut für Virologie der Uniklinik Köln entwickelt und validiert.
Darf man vor der Entnahme der Probe gefrühstückt haben?
Im Rahmen der Validierung der Methode durch das UKK wurden verschiedene Zeitpunkte der Probenentnahme untersucht. Es macht für die Sensitivität keinen Unterschied, ob die Proben vor dem Frühstück oder eine Stunde danach entnommen werden.
Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool?
Wenn ein Pool positiv getestet worden ist, erfolgt bis spätestens 6.00 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor an die Schule (entweder die Schulleitung oder eine andere beauftragte Person) für sämtliche Schülerinnen und Schüler, die dem positiv getesteten Pool zuzuordnen sind. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in häuslicher Isolation. Für eine Pool-Auflösung im Fall eines positiven Pools entnehmen die Eltern am nächsten Morgen zu Hause eine erneute „Lolli-Probe“ und bringen diese in die Schule, von wo die Einzel-PCR-Proben abgeholt und an das kooperierende Labor gebracht werden. Ausnahmeregelungen für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorisch Entwicklung sowie Geistige Entwicklung sind vorgesehen.
Wie ist mit Nachtestungen zu verfahren, die auf einen Freitag fallen?
Die Laborabholung findet auch freitags statt.
Was passiert, wenn das Schulsekretariat nicht an jedem Tag besetzt ist?
Um einen pünktlichen Ablauf der Probenabholung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass für die Abholung der Proben ein eindeutiger Ort festgelegt wird.
Wie können Eltern erreicht werden, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen?
Die Erklärfilme und Muster-Elternbriefe im Bildungsportal sind auch in englischer, russischer, persischer und arabischer Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die Pooltestung findet anonymisiert statt.
Wann liegen die Testergebnisse vor?
Die Proben werden ab 9 Uhr in den Schulen abgeholt und in die Labore transportiert. Sobald die Proben in den Laboren angekommen sind, beginnen diese mit der Analyse des Materials. Der Zeitpunkt, wann mit diesen Arbeiten begonnen werden kann, ist abhängig von der Länge der Route und von der Transportdauer/Verkehrslage. Erste Ergebnisse können bereits am Nachmittag vorliegen. Ein Teil der Ergebnisse werden allerdings erst bis spätestens 6 Uhr am nächsten Morgen vorliegen, da die Testdurchläufe in den Laboren zum Teil auch in der Nacht stattfinden.
Sind falsch positive Testergebnisse möglich?
Falsch positive Ergebnisse sind sehr selten. Die PCR-Testung hat eine Spezifität von fast 100 Prozent.
Kann es zu falsch negativen Testergebnissen kommen?
Infektionen mit einer sehr niedrigen Viruslast können unter Umständen nicht nachgewiesen werden. Niedrige Viruslasten lassen aber darauf schließen, dass zum Zeitpunkt der Probenentnahme keine Infektiösität vorliegt.
Wie erfahren Schulen und Eltern das Ergebnis des Pooltests?
Je nach konkreter Übermittlungsmethode des Labors erfahren Schulen und Eltern das Testergebnis über die vereinbarte Kontaktmethode (bis spätestens 6 Uhr morgens des Folgetages). Daher ist es wichtig, dass die Schulen einen Ansprechpartner bereitstellen und dass die Eltern funktionsfähige Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
POSITIVTESTUNG UND POOLAUFLÖSUNG
Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool?
Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Mit der Vorlage eines negativen PCR-Einzeltests können sie wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Im Fall eines positiven Tests eines Pools erfolgt bis spätestens 6 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor in der vereinbarten Form an die Ansprechperson in der Schule für sämtliche Schülerinnen und Schüler, die dem positiv getesteten Pool zuzuordnen sind. Für eine Pool-Auflösung im Fall eines positiven Pools entnehmen die Eltern am nächsten Morgen zu Hause eine erneute „Lolli-Probe“ und bringen diese in die Schule, von wo die Einzel-PCR-Proben abgeholt und an das kooperierende Labor gebracht werden.
Für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung sowie Geistige Entwicklung gelten andere Regelungen.
Wie erhalten die Schülerinnen und Schüler die Reserve-Abstrichtupfer für die häusliche Nachtestung?
Zu Beginn des Projektes erhält jedes Kind je zwei Individualtupfer („Lollis“) und Individualröhrchen als Reserve. Diese werden bei Positivtestung des Pools von den Eltern am nächsten Tag zur vereinbarten Zeit in die Schule gebracht. Bei Förderschulen Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung gelten andere Regelungen. Wenn einer der Individualtupfer verwendet worden ist, wird dieser ersetzt.
Wie erfahren die Eltern das Ergebnis der Einzeltestung?
Die genauen Kontaktwege wird das zuständige Labor mit der jeweiligen Schule abklären.
Wann dürfen positiv geteste Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule?
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben.
Wie können Kinder, die in Quarantäne sind, am Unterricht oder an Betreuungsangeboten teilnehmen?
Kinder, die auf Anweisung der zuständigen Behörde (z. B. das Gesundheitsamt) zuhause bleiben müssen, dürfen nicht am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule teilnehmen. Sie erhalten von der Schule Aufgaben im Rahmen des Distanzunterrichts.
Wie ist mit Nachtestungen zu verfahren, die auf einen Feiertag oder einen Freitag fallen?
Die Abholung von Nachtestungen durch das jeweilige Labor ist nicht auf bestimmte Wochentage beschränkt, findet aber nicht an Feiertagen statt.